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Audio Gottesdienst
Folgender Link führt zu unseren Audiogottesdiensten https://www.dropbox.com/sh/g4gqq8h65gnxzak/AAA9m3X8B8B8M91jkwM-VVPia?dl=0
Neustart musikalische Gruppen
Am Dienstag, 15.6., 19:30Uhr startet in der Neudorfer Kirche die Chorarbeit wieder. Am Donnerstag, 17.6., 19:30Uhr startet in der Neudorfer Kirche das Orchester wieder, vorerst nur die Streicher. Beide Proben dauern jeweils 60 Minuten. Die Kurrende-Arbeit startet voraussichtlich in der darauffolgenden Woche, dazu gibt es noch eine gesonderte Ankündigung. Bitte auch die Aushänge in den…
1. Bauabschnitt abgeschlossen
Heute konnten wir die erste neue Wohnung in unserem Pfarrhaus an unsere Mieter übergeben. Einen herzlichen Dank an alle am Bau beteiligten Firmen für die Termingerechte ausführung der Arbeiten. Im Herbst soll dann auch die zweite Wohnung fertig gestellt werden. Den neuen Jugendraum können wir in den nächsten 2 Wochen übergeben. Unter folgendem Link kann…
Hilfe für Geflüchtete aus der Ukraine
Der Kirchenvorstand der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Cranzahl unterstützt die von Sebastian Nestler, Bürgermeister der Gemeinde Sehmatal, an die Kirchgemeinde herangetragene Bitte, bei der Unterbringung von Geflüchteten im Sehmatal mitzuhelfen. Dies betrifft vor allem: Unterbringungsmöglichkeiten benennen (z. B. möbilierter o. unmöbilierter Wohnraum) Möbel und Wohnungsausstattung zur Verfügung zu stellen Alltagsbegleitung zu unterstützen (z. B. Fahrten zu Ämtern…
10/22 Sehmataler Gebetsnewsletter
Samstag, 19.03.2022„Betet ohne Unterlass!“Sehmataler GebetsnewsletterGedanken zum Gebet:Der morgige Sonntag trägt den Namen „Okuli“. Das heißt übersetzt „Augen“. Eigentlich ist esder Beginn eines Psalmverses, in dem es heißt: „Meine Augen sehen stets auf den Herrn; denner wird meinen Fuß aus dem Netze ziehen.“ (Psalm 25,15) Dieser Psalm stammt von David.David war ständig von Feinden und Gefahren…
Regelungen für Gottesdienste
Ab 3. April 2022 gilt in unserer Landeskirche ein neuer Orientierungsplan für das kirchliche Leben unter Corona-Pandemie-Bedinungen. Folgendes gilt nun bei den Gottesdienten in Cranzahl: keine Kontaktnachverfolgung keine Pflicht zum tragen eines Mund-Nasen-Schutzes aber ein Mindestabstand von 1,50 m für Personen aus unterschiedlichen Hausständen