Regelungen für Gottesdienste

Ab 3. April 2022 gilt in unserer Landeskirche ein neuer Orientierungsplan für das kirchliche Leben unter Corona-Pandemie-Bedinungen.

Folgendes gilt nun bei den Gottesdienten in Cranzahl:

  • keine Kontaktnachverfolgung
  • keine Pflicht zum tragen eines Mund-Nasen-Schutzes
  • aber ein Mindestabstand von 1,50 m für Personen aus unterschiedlichen Hausständen

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