Regelungen für Gottesdienste
Ab 3. April 2022 gilt in unserer Landeskirche ein neuer Orientierungsplan für das kirchliche Leben unter Corona-Pandemie-Bedinungen. Folgendes gilt nun bei den Gottesdienten in Cranzahl: keine Kontaktnachverfolgung keine Pflicht zum tragen eines Mund-Nasen-Schutzes aber ein Mindestabstand von 1,50 m für Personen aus unterschiedlichen Hausständen