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Regelungen für Gottesdienste
Ab 3. April 2022 gilt in unserer Landeskirche ein neuer Orientierungsplan für das kirchliche Leben unter Corona-Pandemie-Bedinungen. Folgendes gilt nun bei den Gottesdienten in Cranzahl: keine Kontaktnachverfolgung keine Pflicht zum tragen eines Mund-Nasen-Schutzes aber ein Mindestabstand von 1,50 m für Personen aus unterschiedlichen Hausständen
Konfirmandenunterricht
Konfirmandenunterricht wird in Neudorf und in Sehma sein, die Cranzahler können sich aussuchen, wohin sie kommen. Die Vorkonfirmanden sind gemeinsam mit ihren Eltern zu einem Elternabend eingeladen: am Mittwoch, 2. September, 17.00 Uhr im Kirchgemeindehaus Sehma (Pfarrstraße 18) oder am Donnerstag, 3. September, 17.00 Uhr im Gemeindehaus in Neudorf (Str. der Freundschaft 4). Die Vorkonfirmanden…
Hygienebestimmungen Gottesdienste
Da die Inzidenz in unserem Landkreis die Schwelle von 10 überschritten hat müssen die Maßnahmen leider wieder verschäft werden. Bei allen Veranstaltungen in Innenräumen muss eine medizinische Mund-Nasen-Maske getragen werden. Die Kontaktnachverfolgungskarten müssen auch wieder ausgefüllt werden. Alle geplanten Gottesdienste finden aber auch weiterhin statt. Der Gemeindegesang ist mit der Mund-Nasen-Maske auch weiterhin erlaubt.