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Hygienebestimmungen Gottesdienste
Da die Inzidenz in unserem Landkreis die Schwelle von 10 überschritten hat müssen die Maßnahmen leider wieder verschäft werden. Bei allen Veranstaltungen in Innenräumen muss eine medizinische Mund-Nasen-Maske getragen werden. Die Kontaktnachverfolgungskarten müssen auch wieder ausgefüllt werden. Alle geplanten Gottesdienste finden aber auch weiterhin statt. Der Gemeindegesang ist mit der Mund-Nasen-Maske auch weiterhin erlaubt.
Hinweise zu Veränderungen während des Coronavirus
01.05.2020 Neue Regelungen zu den Gottesdiensten Ab dem 4. Mai 2020 sind nach aktuellem Stand wieder Gottesdienste erlaubt. Was bedeutet das für uns hier in Cranzahl. Ab dem Gottesdienst am 10. Mai 2020 können wir die Kirche für Besucher wieder öffen. Es wird ein normaler Gottesdienst stattfinden welcher aber auch per Livestream übertragen wird. Damit…